Teilnahmevereinbarung

                    Teilnahmevereinbarung 

  „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“                                

                                                                                                                      zwischen 

     Transparency International Deutschland e. V., Alte Schönhauser Str. 44, 10119 Berlin  

                                                                                                                                                              im Folgenden: „Transparency Deutschland“ 

                                                                                                                           und

     den Teilnehmern und Teilnehmerinnen an der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ 

                                                                                                                                                              im Folgenden: „Teilnehmende“.

 

Präambel 
 

Transparency Deutschland ist Initiator und Rechtsträger der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ (im Folgenden: „ITZ“), deren Ziel es ist, ein möglichst breites Aktionsbündnis innerhalb der Zivilgesellschaft herzustellen, das sich auf die wesentlichen Parameter für effektive Transparenz einigt. Der ITZ-Trägerkreis, bestehend aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Dachverbänden, unterstützt die Verbreitung und strategische Weiterentwicklung der Initiative. Die Teilnehmenden verpflichten sich, zehn präzise benannte, relevante Informationen über ihre Organisation leicht auffindbar, in einem bestimmten Format der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Gegenzug erhalten die Teilnehmenden u. a. das Recht, das Logo der ITZ zu nutzen und sich als Unterzeichnerorganisation zu bezeichnen. Die konkreten Rechte der Teilnehmenden sowie der Entgeltanspruch von Transparency Deutschland sollen nachfolgend geregelt werden. 

 

§ 1 Logo-Nutzungsrecht 
 

  1. Transparency Deutschland räumt den Teilnehmenden für den Zeitraum der Teilnahme an der ITZ aufschiebend bedingt auf eine durch Transparency Deutschland an die Teilnehmenden erteilte Logo-Freigabe das konkrete Recht ein, das ITZ-Logo wie nachfolgend abgebildet

 

            

     nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zu nutzen.  

  1. Es handelt sich um ein einfaches, widerrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Der Teilnehmende ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte an Dritte zu erteilen. 

  2. Während der Dauer der Teilnahme erhalten die Teilnehmenden das Recht, das ITZ-Logo öffentlichkeitswirksam zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Einbindung des Logos auf der eigenen Website, bei der Kommunikation/Kampagnen in sozialen Medien, E-Mail-Signaturen und Briefköpfen sowie im Rahmen von Publikationen (z. B. Selbstdarstellungen, Jahresberichte, Flyer etc.). Dabei sind die diesbezüglichen Vorgaben von Transparency Deutschland zu beachten.  

  3. Die Teilnehmenden haben folgende Vorgaben zur Platzierung des ITZ-Logos auf ihrer Website einzuhalten: 

  4. Das ITZ-Logo ist gut auffindbar an zwei Stellen auf der Website der Organisationen zu platzieren. Einerseits ist das ITZ-Logo gut auffindbar auf der Hauptseite bzw. Startseite der Organisation zu platzieren. Falls dies nicht möglich ist, kann es eine Ebene darunter auf der Seite, welche Auskunft über die Organisation selbst gibt, platziert werden. Sofern technisch machbar, soll ein Klick auf dieses ITZ-Logo auf die eigene ITZ-Transparenzseite der teilnehmenden Organisation führen. 

  5. Weiterhin ist das ITZ-Logo auf der eigenen ITZ-Transparenzseite der Organisation selbst zu platzieren. Sofern technisch machbar, soll ein Klick auf dieses ITZ-Logo zur Website der ITZ (https://www.transparente-zivilgesellschaft.de/) führen.  

  6. Die Rechte des § 1 bestehen nur für den Zeitraum der Teilnahmevereinbarung. 

 

§ 2 Monitoring
 

  1. Transparency Deutschland etabliert ein systematisches Monitoring zur Qualitätssicherung der ITZ-Selbstverpflichtungserklärung. 

  2. Transparency Deutschland fordert die Teilnehmenden mindestens einmal jährlich per E-Mail zur eigenständigen Überprüfung und Aktualisierung ihrer ITZ-Transparenzseite auf (vgl. § 5 Abs. 2 AGB). Transparency Deutschland ist berechtigt, vom Teilnehmenden eine Bestätigung über die Durchführung der Aktualisierung binnen einer angemessenen Frist anzufordern. 

  3. Nach der Erstprüfung (vgl. § 4 AGB) erfolgt im Rahmen des Monitorings alle 3 bis 5 Jahre eine reguläre Prüfung der ITZ-Transparenzseite der Teilnehmenden gemäß den Vorgaben des aktuellen ITZ-Leitfadens. Es gelten dieselben Verfahrensregeln wie im Rahmen der Erstprüfung (vgl. § 4 AGB). 

  4. Bei Teilnehmenden, die bereits als ITZ-Unterzeichnerorganisation aufgenommen worden sind und bei denen die letzte Prüfung durch die ITZ länger als 5 Jahre zurückliegt, wird die nächste Prüfung innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Teilnahmevereinbarung erfolgen. 

  5. Darüber hinaus ist Transparency Deutschland berechtigt, anlassbezogene Prüfungen der ITZ-Transparenzseiten durchzuführen (z. B. bei ausstehenden Aktualisierungen oder konkreten Hinweisen auf Nichteinhaltung der Selbstverpflichtungserklärung). 

  6. Geprüfte Teilnehmende werden über die Prüfergebnisse informiert und bei Bedarf zur Überarbeitung ihrer Transparenzseite binnen angemessener Frist aufgefordert. Die Überarbeitung hat entsprechend der in § 4 Abs. 2 und 3 AGB genannten Fristen zu erfolgen. 

  7. Im Rahmen des Monitorings ist Transparency Deutschland berechtigt, Hinweisen Dritter zu Mängeln an der ITZ-Transparenzseite nachzugehen. 

 

§ 3 Entgelt
 

  1. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Höhe der jährlichen Gesamteinnahmen des jeweiligen Teilnehmenden aus dem vorletzten Geschäftsjahr und versteht sich zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer. Bei Treuhandstiftungen kommt es nicht auf die Einnahmen des Treugebers, sondern auf die eigenen Einnahmen der Treuhandstiftung an. Die Einnahmen von Treuhandstiftungen zählen nicht zu den Einnahmen des Treuhänders, der sie verwaltet. 

  2. Es ergeben sich folgende Entgeltstufen: 

  3. Stufe 1: jährliche Einnahmen bis zu 100.000,00 EUR: Entgelt i.H.v. 50,00 EUR pro Jahr; 

  4. Stufe 2: jährliche Einnahmen über 100.000,00 EUR: Entgelt i.H.v. 100,00 EUR pro Jahr; 

  5. Stufe 3: jährliche Einnahmen über 1.000.000,00 EUR: Entgelt i.H.v. 200,00 EUR pro Jahr; 

  6. Stufe 4: jährliche Einnahmen über 10.000.000,00 EUR: Entgelt i.H.v. 400,00 EUR pro Jahr. 

  7. Transparency Deutschland ist im Einzelfall berechtigt, ein abweichendes geringeres Entgelt festzusetzen, wenn besondere Gründe vorliegen. Besondere Gründe liegen insbesondere vor, wenn Teilnehmende dauerhaft weniger als 2.000,00 EUR Gesamteinnahmen pro Jahr zur Verfügung haben. 

  8. Soweit die Teilnehmenden im Referenzjahr nach Abs. 1 noch nicht gegründet sind, richtet sich das Entgelt nach Stufe 1. 

  9. Soweit kein Vertragsschluss zwischen Transparency Deutschland und dem Teilnehmenden über die Teilnahme am ITZ zustande kommt und Transparency Deutschland bereits eine Erstprüfung durchgeführt hat, ist Transparency Deutschland berechtigt, dem Teilnehmenden eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50,00 EUR zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. 

  10. Die Fälligkeit des Entgelts richtet sich nach den AGB.  

 

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung 
 

  1. Die Teilnahmevereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Die Parteien können die Teilnahmevereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

  2. Ein wichtiger Grund, der Transparency Deutschland zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn 

  3. die Transparenzkriterien der ITZ-Selbstverpflichtungserklärung schwerwiegende Mängel aufweisen und diese trotz Aufforderung nicht behoben werden, 

  4. die Teilnehmenden das ITZ-Logo widerrechtlich nutzen und diese Nutzung trotz Aufforderung nicht einstellen, 

  5. die Teilnehmenden ihren Auskunfts- und Darlegungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommen,  

  6. sich herausstellt, dass die Teilnehmenden menschen- und/oder verfassungsfeindliche Tendenzen aufweisen, 

  7. die Teilnehmenden vorsätzlich, grob fahrlässig oder wiederholt gegen diesen Vertrag verstoßen, 

  8. die Teilnehmenden zivilgesellschaftliche Organisationen oder deren Vertreter*innen in einer Weise herabsetzen, die dem Ansehen der gemeinnützigen Zivilgesellschaft oder der ITZ schadet, 

  9. Tatsachen bekannt werden oder ein Verhalten der Teilnehmenden vorliegt, das geeignet ist, das Ansehen der ITZ erheblich und nachhaltig zu beeinträchtigen, insbesondere wenn gegen die Teilnehmenden oder deren leitende Personen ein öffentlich bekannt gewordener begründeter Verdacht oder Ermittlungen wegen Korruption, Bestechung, Untreue, Geldwäsche oder vergleichbarer schwerwiegender Pflichtverletzungen bestehen, 

  10. die Teilnehmenden einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen oder 

  11. die Teilnehmenden ihre Aktivitäten dauerhaft eingestellt haben.  

  12. Sobald eine Kündigung wirksam wird, ist es den Teilnehmenden untersagt, das ITZ-Logo weiter zu nutzen und sich als „Unterzeichnerorganisation“, „Unterzeichner:innen“, „Teilnehmer:innen“ oder „Mitglied“ der ITZ oder Vergleichbarem zu bezeichnen.   

  13. Auch Organisationen, die nicht an der ITZ teilnehmen ist es gestattet, sich an den ITZ-Transparenzkriterien zu orientieren. Ihnen ist es allerdings untersagt, den Eindruck zu erwecken, sie seien Teilnehmende der ITZ. 

  14. Im Falle einer unterjährigen Kündigung erstattet Transparency Deutschland den Teilnehmenden das quotale Entgelt für die restlichen Monate. Die Erstattungspflicht entfällt, soweit die Kündigung durch ein schuldhaft vertragswidriges Verhalten der Teilnehmenden veranlasst worden ist, das für die Kündigung adäquat kausal war. Bei vorsätzlichen Vertragsverstößen der Teilnehmenden ist Transparency Deutschland nicht zur Erstattung verpflichtet. 

  15. Jede Kündigung hat per E-Mail zu erfolgen. Soweit Transparency Deutschland in seinem Online-Portal eine Kündigungsmöglichkeit vorsieht, kann diese auch über das Online-Portal erfolgen. 

     

§ 5 Schlussbestimmungen
 

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Transparency Deutschland für die ITZ, die ITZ-Selbstverpflichtungserklärung sowie der ITZ-Leitfaden. Die ITZ-Selbstverpflichtungserklärung und der ITZ-Leitfaden sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter https://www.transparente-zivilgesellschaft.de/mitmachen/dokumente  abrufbar. 

 

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