Wenn ihr alle zehn Transparenz-Informationen auf eurer Webseite veröffentlicht habt, könnt ihr die Aufnahme als ITZ-Unterzeichnerorganisation beantragen. Füllt dazu bitte das nachfolgende Formular aus und stimmt den ITZ-Teilnahmebedingungen zu.Hier findet ihr alle relevanten Dokumente für die Teilnahme an der ITZ. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten rund um die ITZ findet ihr außerdem in unseren FAQ.
Eure Angaben zu Tätigkeitsbereichen und Gemeinnützigkeit wollen wir für aggregierte Analysen und ggf. Darstellungen in der Unterzeichnerliste auf unserer ITZ-Website verwenden. Ziel ist es, besser nachvollziehen zu können, in welchen Bereichen unsere Unterzeichnerorganisationen tätig sind und welche gemeinnützigen Zwecke sie mit ihrer Arbeit verfolgen. Es werden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht, welche Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglichen.
Wenn ihr schon Unterzeichner seid, gehen wir davon aus, dass ihr den Fragebogen für nicht gemeinnützige Organisationen bereits ausgefüllt habt. Andernfalls bitten wir euch, diesen ausgefüllt an itz-verwaltung@transparency.de zu senden. Das gilt auch für Organisationen, die neu unterzeichnen möchten und nicht gemeinnützig sind.Hinweis: Diesen Fragebogen müsst ihr auch auf eurer Transparenzseite angeben.
Die Höhe des Entgelts bzw. Kostenbeitrags richtet sich nach der Höhe eurer jährlichen Gesamteinnahmen aus dem vorletzten Geschäftsjahr und versteht sich zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer. Die Gesamteinnahmen umfassen alle Einnahmen und Erträge eines Geschäftsjahres aus sämtlichen Bereichen: dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, den Zweckbetrieben sowie den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Nicht zu den Gesamteinnahmen zählen – analog zur Gewinn- und Verlustrechnung – Zuflüsse aus der Aufnahme von Darlehen sowie Entnahmen aus Rücklagen. Sollte eure Organisation im Referenzjahr noch nicht gegründet worden sein, richtet sich das Entgelt nach Stufe 1.
Die Entgeltstufe wird automatisch aus euren jährlichen Gesamteinnahmen ermittelt. Die Entgeltstufen findet ihr in der ITZ-Teilnahmevereinbarung (§ 3 Entgelt) und im ITZ-Leitfaden (S.17). Wenn eure Organisation seit mindestens zwei Jahren besteht und in den letzten zwei Geschäftsjahren nachweislich weniger als 2.000,00 Euro Gesamteinnahmen pro Jahr hatte, könnt ihr eine Reduzierung des Entgelts beantragen. Bitte wählt hierfür die Stufe „Sehr kleine Organisationen" aus.