FAQ

Kostet die Teilnahme an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft etwas?

Die ITZ ist ein kostenloses Angebot von der Zivilgesellschaft für die Zivilgesellschaft. Es gibt keine Aufnahmegebühr oder Mitgliedsbeitrag. Um die Hürde gerade für sehr kleine Organisationen so gering wie möglich zu halten, ist die ITZ kostenlos – und das soll auch so bleiben. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung! Wir bitten deshalb alle Unterzeichnerorganisationen darum, die ITZ mit einer einmaligen oder jährlichen Spende zu unterstützen. Weitere Infos 

Müssen im Rahmen der ITZ gegenüber dem ITZ-Team regelmäßig Nachweise erbracht werden bzw. Muss das Logo nach einer bestimmten Periode neu beantragt werden?

Nein, die Selbstverpflichtungserklärung ist prinzipiell unbegrenzt gültig. Aktualisierungen müssen nicht an die ITZ gemeldet oder von ihr autorisiert werden. Kontrollen durch das ITZ-Team werden stichprobenartig durchgeführt und wir gehen Hinweisen auf veraltete/unvollständige Informationen seitens der Öffentlichkeit nach.

Können auch Organisationen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, an der ITZ teilnehmen?

Das ist leider nicht möglich. Grund hierfür sind einerseits die begrenzten Kapazitäten seitens der ITZ-Teams und anderseits die länderspezifischen rechtlichen Unterschiede beispielsweise in Bezug auf die Gemeinnützigkeit.

Reicht es aus, wenn bei einem Organisationsverbund die “Mutterorganisation” das ITZ-Logo beantragt?

Wenn eine Tochterorganisation über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, muss das Logo separat beantragt werden und kann nicht automatisch mitgenutzt werden.

Sollen/müssen die Jahres-/Tätigkeitsberichte von den vorherigen Jahren noch ersichtlich sein?

Auch wenn es die Transparenz fördert, ist dies keine zwingende Vorgabe. Wir empfehlen aber, zumindest die letzten 5 Jahres- und Finanzberichte (sofern vorhanden) zu verlinken.

Gibt es eine “Mitgliedschaftsbescheinigung”?

Nein, die ITZ stellt kein formales Dokument aus, welches die Anerkennung als Unterzeichner der SVE bestätigt. Diese erfolgt lediglich durch die Listung auf unserer Internet-Seite.

Wie lange dauert der Anerkennungsprozess?

Das ist sehr unterschiedlich und zum einen von der Verfügbarkeit der zum Teil ehrenamtlichen Prüfer*innen abhängig - wir bemühen uns, innerhalb von zwei Wochen zu antworten, es kann aber auch mal länger dauern. Zum anderen hängt es von der Vollständigkeit der Angaben auf der ITZ-Seite der beantragenden Organisation ab – wenn hier Informationen fehlen oder klargestellt werden müssen, kann es zu mehreren Schriftwechseln kommen.

Kann die Prüfung erfolgen, bevor die ITZ-Seite öffentlich gemacht wird?

Ja. Die ITZ-Seite kann in einem geschützten oder nicht-verlinkten Bereich der Internetpräsenz der Organisation erstellt werden – bei der Beantragung muss dann der entsprechende Link zur Seite und ggf. das Passwort mitgeschickt werden. Ist die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, muss die Seite freigegeben und entsprechend verlinkt werden.