Allgemeines über die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) & Teilnahmevoraussetzungen
Was ist die ITZ und warum sollten wir uns anschließen?
Im Jahr 2010 gründete ein zivilgesellschaftliches Bündnis auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ). Akteur:innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft definierten gemeinsam zehn grundlegende Informationen, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte – darunter die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger:innen sowie Angaben zu Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.
Die ITZ wird von einem starken Netzwerk getragen: Der Trägerkreis der ITZ besteht aus elf engagierten Organisationen, die sich gemeinsam für die Verbreitung und Weiterentwicklung der Initiative einsetzen. Sie bringen ihre Expertise ein, begleiten die inhaltliche Ausrichtung und gestalten die strategische Entwicklung der ITZ aktiv mit.
Über 2.000 gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich bereits der ITZ angeschlossen. Damit ist die ITZ längst mehr als ein Transparenzstandard: Sie ist eine starke Gemeinschaft, die Vertrauen schafft und die Resilienz unserer Demokratie stärkt. Wer unterzeichnet, setzt ein sichtbares Zeichen – für Transparenz und für eine starke Zivilgesellschaft.
In einer Zeit, in der zivilgesellschaftliche Organisationen zunehmend unter Druck geraten und ihre Glaubwürdigkeit systematisch infrage gestellt wird, ist Transparenz wichtiger denn je. Die Unterzeichnung der ITZ-Selbstverpflichtungserklärung ist ein klares Bekenntnis zu Offenheit, Verantwortung und demokratischen Werten – und hilft, die eigene Arbeit für Öffentlichkeit, Spender:innen und Fördernde nachvollziehbar zu machen.
→ Eine aktuelle Liste aller ITZ-Unterzeichnerorganisationen findet ihr hier.
Was bringen uns die Teilnahme an der ITZ und das ITZ-Logo?
Mit der Teilnahme an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) verpflichtet ihr euch, zehn definierte Grundinformationen – wie Satzung, Entscheidungsstrukturen sowie Mittelherkunft und -verwendung – auf einer öffentlichen Transparenzseite bereitzustellen. Das schafft ein bekanntes, wiedererkennbares Zeichen für Offenheit und ermöglicht es Interessierten schnell relevante Informationen zu finden und sich ein Bild von eurer Organisation zu machen.
Die Teilnahme bringt eurer Organisation konkret:
- Ein starkes Signal in Selbstdarstellungen, Jahresberichten und Flyern
- Bessere Chancen auf Spenden und Förderungen – denn Transparenz schafft Vertrauen bei potenziellen Unterstützer:innen
- Verbesserte interne und externe Kontrolle – die regelmäßige Aktualisierung der Angaben stärkt die Governance eurer Organisation
- Aufnahme in die öffentliche Unterzeichnerliste auf unserer Website transparente-zivilgesellschaft.de – mit direktem Link zu eurer Transparenzseite
Das ITZ-Logo erhaltet ihr nach erfolgreicher Prüfung eurer Transparenzseite. Ihr dürft es dann öffentlichkeitswirksam einsetzen – auf eurer Website, in sozialen Medien, in E-Mail-Signaturen, auf Briefköpfen und in Publikationen wie Jahresberichten oder Flyern. Die Nutzung ist an die Vorgaben der ITZ geknüpft und gilt nur für die Dauer der aktiven Teilnahme.
Welche Organisationen können an der ITZ teilnehmen?
An der ITZ können gemeinnützige selbstständige zivilgesellschaftliche Organisationen oder rechtlich unselbstständige Treuhandstiftungen teilnehmen, die jeweils über einen Sitz in Deutschland, eine eigene Satzung sowie über eine eigene Rechnungslegung verfügen.
Die ITZ steht zivilgesellschaftlichen Organisationen offen, unabhängig davon, ob sie vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt sind.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme findet ihr in unseren AGBs und unserem ITZ Leitfaden.
Welche besonderen Regelungen gelten für unselbstständige Treuhandstiftungen und Treuhänder?
Rechtlich unselbstständige Treuhandstiftungen verfügen über eine eigene Satzung sowie eine eigene Rechnungslegung und werden steuerlich genauso behandelt wie rechtsfähige Stiftungen. Treuhandstiftung können daher unabhängig von ihrem Treuhänder an der ITZ teilnehmen und die Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen.
Die Teilnahme von unselbstständigen Treuhandstiftungen und Treuhändern an der ITZ erfolgt unabhängig voneinander. Bei der Bemessung der Höhe des jährlichen ITZ-Kostenbeitrags kommt es bei Treuhandstiftungen nicht auf die Einnahmen des Treugebers an. Die Einnahmen der Treuhandstiftungen zählen nicht zu den Gesamteinnahmen des Treuhänders.
Können auch Organisationen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, an der ITZ teilnehmen?
Das ist leider nicht möglich. Grund hierfür sind einerseits die begrenzten Kapazitäten seitens der ITZ-Teams und anderseits die länderspezifischen rechtlichen Unterschiede beispielsweise in Bezug auf die Gemeinnützigkeit.
Reicht es aus, wenn bei einem Organisationsverbund die “Mutterorganisation” das ITZ-Logo beantragt? Dürfen wir das ITZ-Logo unseres Trägers mitbenutzen?
Verbundene Organisationen, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, müssen einen gesonderten Teilnahmeantrag stellen. Organisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind mit Ausnahme von nicht-selbstständigen Treuhandstiftungen von der Teilnahme ihres Trägers mitumfasst, sind aber bei der öffentlichen Nutzung des ITZ-Logos und beim Verweis auf die Teilnahme verpflichtet, den Träger ihrer Organisation zu nennen.
Gibt es eine “ITZ-Mitgliedschaftsbescheinigung”?
Nein, die ITZ stellt kein formales Dokument aus, welches die Anerkennung als Unterzeichner der Selbstverpflichtungserklärung bestätigt. Die Bestätigung erfolgt durch die Listung auf unserer Internet-Seite.
→ Eine aktuelle Liste aller ITZ-Unterzeichnerorganisationen findet ihr hier.
Antragsprozess, Prüfung & Monitoring
Wie können wir ITZ-Unterzeichnerorganisation werden?
Startpunkt für die Beantragung der Teilnahme an der ITZ ist die Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung und Zusammenstellung der darin geforderten zehn Transparenzinformationen auf eurer Website. Die Aufnahme als ITZ-Unterzeichnerorganisation können Sie über das digitale Anmeldeformular auf unserer Website beantragen. Eine ausführliche Anleitung zum Aufnahmeprozess finden Sie auf unserer Mitmachen-Seite und in unserem aktuellen Leitfaden.
Wie lange dauert der Antragsprozess?
Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell durchschnittlich 2-3 Monate. Die Einführung des neuen Kostenbeitragssystems ermöglicht uns, die ITZ gezielt zu professionalisieren: Mit dem Ausbau unserer Personalkapazitäten und der Digitalisierung unserer Prozesse arbeiten wir aktiv daran, die Bearbeitungszeiten künftig zu verkürzen. Auch ihr könnt dazu beitragen: Je vollständiger eure Angaben auf eurer ITZ-Transparenzseite sind, desto reibungsloser und schneller verläuft die Prüfung und Aufnahme in die Unterzeichnerliste.
Was müssen wir als Organisation im Antragsprozess bei der Kommunikation zur ITZ auf unsere Transparenzseite berücksichtigen? Ab wann dürfen wir das Logo benutzen?
Wir haben kürzlich unsere Kommunikationsregeln aktualisiert. Bitte verwendet für den Verlauf des Antragsprozesses folgenden Einleitungstext zur ITZ auf eurer Website:
„Transparenz ist uns wichtig. Deshalb möchten wir uns der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) anschließen und haben die Aufnahme in die ITZ-Unterzeichnerliste beantragt. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.“
Die Nutzung des ITZ-Logos und die Bezeichnung als anerkannte ITZ-Unterzeichnerorganisation ist erst nach der expliziten Logofreigabe und Aufnahme in die Liste der Unterzeichnerorganisationen durch das ITZ-Team erlaubt.
Weitere Hinweise zur Kommunikation findet ihr in unserem aktuellen Leitfaden.
Kann die Prüfung erfolgen, bevor die ITZ-Seite öffentlich gemacht wird?
Ja. Die ITZ-Seite kann in einem geschützten oder nicht-verlinkten Bereich der Internetpräsenz der Organisation erstellt werden – bei der Beantragung muss dann der entsprechende Link zur Seite und ggf. das Passwort mitgeschickt werden. Ist die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, muss die Seite freigegeben und entsprechend verlinkt werden.
Dürfen die Angaben auch auf Englisch gemacht werden?
Die Angaben der zehn Punkte müssen grundsätzlich in Deutsch veröffentlicht werden. Organisationen, die zwar in Deutschland ihren Hauptsitz haben, aber ausschließlich in einem internationalen Kontext tätig sind, können nach Rücksprache mit dem ITZ-Team ihre Angaben statt auf Deutsch auf Englisch veröffentlichen und durch das ITZ-Team prüfen lassen.
Zusätzliche Übersetzungen der Transparenzangaben in weitere Sprachen sind grundsätzlich möglich. Diese Übersetzungen können durch das ITZ-Team jedoch nicht geprüft werden. Bei Organisationen, die über eine deutsche und eine fremdsprachige Seite verfügen, werden ausschließlich die deutschen Angaben überprüft.
Wie oft müssen wir unsere ITZ-Transparenzseite aktualisieren?
Als teilnehmende Organisationen verpflichtet ihr euch mindestens einmal jährlich eure ITZ-Transparenzinformationen auf den aktuellen Stand zu bringen und das Datum der letzten Aktualisierung auf ihrer ITZ-Transparenzseite zu hinterlegen. Dabei sind die Vorgaben aus dem jeweils aktuell gültigen ITZ-Leitfaden zu beachten. Wir behalten uns vor von euch eine Bestätigung über die Durchführung der Aktualisierung binnen einer angemessenen Frist anzufordern.
In welchem Rhythmus überprüft ihr die ITZ-Transparenzseiten der Unterzeichnerorganisationen?
Jede Organisation ist selbst dafür verantwortlich, ihre Informationen stets vollständig und aktuell zu halten. Bisher führen wir nach der Erstprüfung stichprobenartige Kontrollen durch. Außerdem gehen wir Hinweisen auf veraltete und unvollständige Informationen seitens der Öffentlichkeit nach. Aktuell sind wir dabei unsere Abläufe und Prozesse zu überarbeiten.
Mit der Umstellung auf das ITZ-Beitragssystem führen wir systematisches Monitoring zur Qualitätssicherung der ITZ-Selbstverpflichtungserklärung ein: Nach der Erstprüfung findet alle 3 bis 5 Jahre eine reguläre erneute Prüfung der ITZ-Transparenzseite der Unterzeichnerorganisationen statt. Darüber hinaus werden wir weiterhin anlassbezogene und stichprobenartige Prüfungen der ITZ-Transparenzseiten durchführen.
Informationen zum neuen ITZ-Kostenbeitragssystem
Warum kostet die ITZ-Unterzeichnung jetzt etwas – und wofür wird unser Kostenbeitrag verwendet?
In Zeiten, in denen zivilgesellschaftlichen Organisationen zunehmend und pauschal mangelnde Transparenz vorgeworfen wird, wollen wir die ITZ-Selbstverpflichtung als anerkannten Standard stärken und professioneller aufstellen.
Was erhaltet ihr direkt für euren Kostenbeitrag?
Der Kostenbeitrag ist ein Entgelt für Leistungen, die wir als Transparency International Deutschland e.V. direkt für euch als teilnehmende Organisation erbringen:
- Erstprüfung eurer ITZ-Transparenzseite sowie regelmäßige Überprüfung durch unser Prüfteam
- Monitoring um die Aktualität und Vollständigkeit der zehn Transparenzinformationen zu sichern
- Logo-Nutzungsrecht – z. B. auf eurer Website, in Publikationen und in der Kommunikation
Was tun wir darüber hinaus für die Weiterentwicklung der ITZ?
Eure Kostenbeiträge nutzen wir gezielt für den Ausbau und die Stärkung der ITZ als Ganzes:
- Professionalisierung und Beschleunigung der Verwaltungsprozesse durch zusätzliche Personalkapazitäten & Digitalisierung
- Qualitätssicherung und Modernisierung der Prüfprozesse
- Mehr und regelmäßigere Kommunikation mit euch als Unterzeichnende – u. a. über Newsletter
- Konzeption von Weiterbildungsangebote rund um die ITZ-Selbstverpflichtungserklärung
- Schrittweise Neugestaltung der Öffentlichkeitsarbeit für mehr Sichtbarkeit der ITZ und ihrer Unterzeichnerorganisationen
Das neue Finanzierungsmodell ermöglicht es uns, die notwendigen Personal- und Verwaltungskosten zu finanzieren, Monitoring und Qualitätssicherung auszubauen sowie die ITZ-Strukturen zu stabilisieren und zu modernisieren. Damit machen wir die ITZ zu einer noch wirkungsvolleren Initiative für Transparenz.
Was kostet uns die Teilnahme an der ITZ?
Aktuell (2026) führen wir ein gestaffeltes Kostenbeitragssystem für die ITZ ein. Das gestaffelte ITZ-Beitragssystem orientiert sich an den finanziellen Kapazitäten der Unterzeichner-Organisationen:
Stufe | Jährliche Gesamteinnahmen | Jahresentgelt (netto) | Jahresentgelt (inkl. 19 % USt.) |
Stufe 1 | bis zu 100.000,00 € | 50,00 € | 59,50 € |
Stufe 2 | über 100.000,00 € | 100,00 € | 119,00 € |
Stufe 3 | über 1.000.000,00 € | 200,00 € | 238,00 € |
Stufe 4 | über 10.000.000,00 € | 400,00 € | 476,00 € |
Der neue ITZ-Kostenbeitrag ist ein Entgelt für Leistungen, die Transparency International Deutschland e.V. den teilnehmenden Organisationen erbringt. Die Höhe des Kostenbeitrags (Entgelts) richtet sich nach der Höhe der jährlichen Gesamteinnahmen der jeweiligen Unterzeichnerorganisation aus dem vorletzten Geschäftsjahr und versteht sich zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer.
Sehr kleine Organisationen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und in den letzten zwei Jahren vor dem Jahr der Antragsstellung nachweislich weniger als 2.000,00 € Gesamteinnahmen pro Jahr zur Verfügung hatten, können eine Reduzierung des Jahresentgelts beantragen. Der reduzierte jährliche Beitrag beträgt 25,00 € (29,75 €). Die Antragsstellung erfolgt direkt über das digitale Anmeldeformular
Warum gibt es bei den ITZ-Kostenbeiträgen nur 4 Stufen?
Wir haben uns bewusst für eine einfache Staffelung entschieden: Die an der ITZ teilnehmenden Organisationen sind sehr unterschiedlich – in Größe, Struktur und Budget. Vier Staffeln bieten für uns die beste Balance: Kleinere Organisationen werden entlastet, größere leisten einen höheren Beitrag – und das Ganze bleibt für alle Seiten klar, fair und praktikabel.
Was ist die Bemessungsgrundlage für die Beiträge? Welchen Nachweis müssen wir dafür erbringen?
Die Höhe des Kostenbeitrags pro Jahr richtet sich nach euren jährlichen Gesamteinnahmen aus dem vorletzten Geschäftsjahr.
Als Nachweis genügt eine Jahresrechnung (Einnahmen- und Ausgabenrechnung, ggf. mit Vermögensübersicht) oder ein handelsrechtlicher Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. mit Anhang und Lagebericht). Diese Unterlagen werden ohnehin für die ITZ-Transparenzkriterien 7 und 8 (Mittelherkunft und -verwendung) benötigt und sollten daher bereits vorliegen – sie stellen keine zusätzliche Belastung dar.
Die Gesamteinnahmen umfassen alle Einnahmen und Erträge eines Geschäftsjahres aus sämtlichen Bereichen: dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, den Zweckbetrieben sowie den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Nicht zu den Gesamteinnahmen zählen – analog zur Gewinn- und Verlustrechnung – Zuflüsse aus der Aufnahme von Darlehen sowie Entnahmen aus Rücklagen.
Was passiert, wenn sich unsere jährlichen Gesamteinnahmen ändern und sich dadurch die Stufe verändert? Was müssen wir melden?
Sollte sich eure Beitragsstufe aufgrund veränderter Gesamteinnahmen ändern, teilt uns dies bis zum 30. September des laufenden Jahres bitte per E-Mail mit an itz-verwaltung@transparency.de . Die neue Beitragsstufe gilt dann ab dem Folgejahr.
Eine digitale Lösung ist derzeit in Vorbereitung: In Zukunft soll diese Meldung im Rahmen einer jährlichen Online-Rückmeldung direkt über unser Webportal möglich sein.
Wir behalten uns vor, stichprobenartige Überprüfungen zur Korrektheit der Einstufung vorzunehmen.
Über welche Zahlungswege der Kostenbeitrag entrichtet werden?
Der jährliche Kostenbeitrag kann per SEPA-Lastschrift oder Rechnung bezahlt werden.
Zur Fälligkeit gilt:
- Regulär wird der Kostenbeitrag jeweils im ersten Quartal des Jahres erhoben.
- 2026 erfolgt die Zahlung für das Kalenderjahr aufgrund der Einführung des neuen Kostenbeitragssystems ausnahmsweise erst im Sommer.
- Im Beitrittsjahr wird die Zahlung ebenfalls gesondert geregelt.
Wie läuft die Umstellung auf das ITZ-Beitragssystem technisch und administrativ für bereits teilnehmende Unterzeichner-Organisationen und Organisationen im Antragsprozess ab?
Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck mit den externen Dienstleistern unserer Datenbank und Website an der Umstellung des neuen Beitragssystems. Im Juni 2026 soll die Umstellung auf das ITZ-Beitragssystem. Sobald es so weit ist, erhaltet ihr von uns einen Link zu einem Online-Formular. Dort gebt ihr eure Organisationsdaten ein und wählt eure bevorzugte Zahlungsart (Lastschrift oder Rechnung). Referenzjahr für die Beitragshöhe 2026 sind eure Gesamteinnahmen aus dem Geschäftsjahr 2024. Darüber hinaus bitten wir euch der neuen Teilnahmevereinbarung, den AGB sowie der Datenschutzbestimmung zuzustimmen. Die entsprechenden Dokumente stellen wir derzeit fertig. Nach erfolgreicher Neu-Registrierung erhaltet ihr eine Bestätigungsmail; in den darauffolgenden Wochen folgt die Rechnung bzw. der Lastschrifteinzug für das Jahr 2026. Eure Zustimmung zu den neuen Bedingungen ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme an der ITZ.
Die Umstellung auf das ITZ-Beitragssystem erfolgt nicht automatisch. Eure Zustimmung werden wir im Rahmen der Umstellung auf das Beitragssystem explizit einholen. Wenn ihr zukünftig nicht mehr an der ITZ teilnehmen möchtet, schreibt uns bitte einfach eine E-Mail: itz-verwaltung@transparency.de. Wir schicken euch dann eine Austrittsbestätigung und eine Frist für die Entfernung des ITZ-Logos.
Welche Kündigungsfristen gelten nach der Umstellung auf das neue ITZ-Beitragssystem?
Nach der Umstellung auf das neue Beitragssystem und eurer Zustimmung zur aktualisierten ITZ-Teilnahmevereinbarung, kann diese jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.